So holen Sie das Maximum aus Ihren Forderungen heraus
Einer der wichtigsten Grundsätze von dohr: Wir erheben keine Inkassokosten als Verzugsschaden. Denn diese Inkassokosten lassen sich nicht mit unserem Anspruch an größtmögliche Transparenz und Fairness vereinbaren.
Inkassokosten werden an Erfüllungs statt abgetreten. Das bedeutet: Nicht Sie, sondern das Inkassounternehmen profitiert davon, wenn der Abwicklungskunde Zahlungen leistet. Denn erst nach Abzug der Inkassokosten erfolgt eine Auskehr an Sie. Im Gegensatz dazu bleibt bei dohr am Ende mehr für Sie übrig.
Abwicklungskunden werden durch Inkassokosten zusätzlich demotiviert. Durch Inkassokosten, Vergleichsgebühren, Kontoführungsgebühren usw. fehlen ihnen greifbare Erfolgserlebnisse sowie die Aussicht, ihre Schulden tatsächlich in einem überschaubaren Zeitraum zurückzahlen zu können.
Mangelnde Transparenz bei der Verrechnung von Geldeingängen und Kosten führen am Ende zu Unzufriedenheit auf beiden Seiten – bei Mandanten und bei Abwicklungskunden. Daher geben wir alle Zahlungseingänge nach Abzug einer Erfolgsprovision, aber ohne sonstige Abzüge und Mehrkosten, direkt an unsere Mandanten weiter.

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