Warum verzichtet dohr auf Inkassokosten?
Als spezialisierter Rechtsdienstleister ist dohr kompetenter Partner der Finanz- und Wohnungsbranche. Und als solcher lassen wir uns auch ausschließlich für erbrachte Leistungen vergüten. Damit die Forderungsbearbeitung zu einer echten Chance für beide Parteien – Mandanten und Abwicklungskunden – wird, verzichten wir auf die in unserer Branche übliche Geltendmachung von Inkassokosten als Verzugsschaden. Zum einen, um die Bereitschaft des Abwicklungskunden zur Rückzahlung nicht zu mindern, zum anderen, um unseren Mandanten die höchstmögliche Ausschüttung zu garantieren.
Mehr zum Thema Inkassokosten erfahren Sie hier.

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